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Besserer Überblick über die Verbrauchskosten
In den BWG-Wohnungen zieht bald eine neue Generation von Warm- und Kaltwasserzählern, Heizkostenteilern und auch Rauchwarnmeldern ein. Alle Mess- und Erfassungsgeräte müssen bis 2027 mit Funkmesstechnik nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Für die BWG-Wohnungen erfolgt dies schrittweise: immer zum Ablauf der Eichfristen. Denn ab dem 25. Oktober 2020 dürfen in den Wohnungen nur noch über Funk ablesbare Mess- und Erfassungsgeräte eingebaut werden. Geregelt ist dies in der Energieeffizienz-Richtlinie der EU (kurz EED für Energy Efficiency Directive). Ziel der EED ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken. Das soll einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale auszunutzen, muss auch das Verbrauchsverhalten von Wohnungsnutzern optimiert werden. Die Verbraucher können sich dann also jederzeit ihre Verbrauchswerte anfordern und müssen nicht erst auf die jährliche Betriebskostenabrechnung warten. So können sie schneller ihr persönliches Verbrauchsverhalten überprüfen und gegebenenfalls verändern.